Sprachaufenthalt von A-Z
Tauchen Sie in eine andere Sprache und Kultur ein!
Der obligatorische Sprachaufenthalt Französisch ist Teil des Moduls Grundlagen Französisch. Studierende mit Studienschwerpunkt Kindergarten bis 2. Klasse (KGU) absolvieren 3 Wochen. Studierende mit Studienschwerpunkt 3. bis 6. Klasse (OP) absolvieren 5 Wochen im französischsprachigen Raum. Der Sprachaufenthalt wird dokumentiert.
Adressen
Im Sekretariat des IVP NMS kann eine Liste mit Adressen bezogen werden, über die frühere Studierende ihren Fremdsprachaufenthalt organisiert haben.
Auskunft
Sekretariat
Dauer
Studienschwerpunkt KGU: mindestens 3 Wochen
Studienschwerpunkt OP: mindestens 5 Wochen, davon mindestens 2 Wochen als Unterrichtsassistenz oder an einer Sprachschule.
Dispensation
Eine Dispensation vom Sprachaufenthalt Französisch ist auf Gesuch hin möglich. Näheres dazu regelt das Merkblatt.
Empfehlungsschreiben
Studierende, die eine Unterrichtsassistenz absolvieren möchten, können im Sekretariat des IVP NMS ein Empfehlungsschreiben des IVP NMS für Unterrichtsassistenzen im französischsprachigen Gebiet beziehen.
Gastfamilie
Wir empfehlen den Studierenden sehr, bei einer Gastfamilie zu wohnen.
Nachweis
Die Studierenden weisen den Fremdsprachaufenthalt wie folgt nach:
- Formular Nachweis Sprachaufenthalt Französisch
- Belege (Kursbestätigung, Arbeitsbestätigung des Arbeitgebers oder der Gastfamilie etc.)
- Bericht in französischer Sprache über die gemachten Erfahrungen im Sprachaufenthalt.
Organisation
Die Studierenden sind für die Organisation des Fremdsprachaufenthalts selber verantwortlich.
Sprachschule
Studierende mit dem Studienschwerpunkt OP müssen laut Studienplan mindestens zwei Wochen entweder eine Sprachschule besuchen oder eine Unterrichtsassistenz in einer Schule absolvieren.
Tätigkeiten
Während dieses Aufenthalts gewinnen die Studierenden entweder Berufserfahrung in Form einer Unterrichtsassistenz, besuchen eine Sprachschule, gehen einer Arbeit nach oder arbeiten in einer Gastfamilie.
Unterbrüche
Die drei Wochen Sprachaufenthalt des Studienschwerpunkts KGU sind in einem Stück zu absolvieren, die fünf Wochen des Studienschwerpunkts OP können in zwei Teile aufgeteilt werden. Der Nachweis wird erst eingereicht sobald der ganze Sprachaufenthalt absolviert wurde.
Unterrichtsassistenz
Studierende mit dem Studienschwerpunkt OP müssen laut Studienplan mindestens zwei Wochen entweder eine Unterrichtsassistenz in einer Schule absolvieren oder eine Sprachschule besuchen.
Zeitpunkt
Die Studierenden des IVP NMS absolvieren entweder in den beiden Jahren vor Aufnahme des Studiums oder bis spätestens Ende des 4. Semesters einen Fremdsprachaufenthalt. Wir empfehlen, den Sprachaufenthalt entweder vor Beginn des Studiums oder während des ersten Studienjahrs zu absolvieren.
Sprachzertifikat
Zu Beginn des zweiten Studienjahres ist ein internationales Sprachzertifikat DELF B2 (wahlweise junior oder tout public) oder DALF vorzuweisen. Das Zertifikat DELF B2 muss für die Kompetenz Sprechen mindestens 16 von 25 Punkten aufweisen (keine Vorgaben bei DALF). Das Zertifikat darf zu Beginn des Studiums maximal fünfjährig sein




