Elternmitwirkung

Die Eltern sind "angemessen in das Schulgeschehen einzubeziehen" Art. 47.2 Mittelschulgesetz

Wir tun es.

… und zwar mit der Elternkonferenz. Konkret bedeutet dies: In jeder Klasse werden zwei Elternvertretungen gewählt. Diese stärken die Elternmitwirkung auf Klassenebene. Sie

  • nehmen Wünsche, Sorgen und Anliegen der Eltern entgegen,
  • leiten die Anliegen von Eltern an die Klassenlehrperson weiter,
  • vertreten die Anliegen der Eltern in der Elternkonferenz auf Ebene Gymnasium.

Die Elternvertretungen aller Klassen bilden die Elternkonferenz. Einsitz in die Elternkonferenz nehmen mit beratender Stimme das Rektorat (Rektorin und stellvertretender Rektor) und zwei Lehrpersonen. Die Elternkonferenz wird einmal pro Quartal einberufen und stellt die Elternmitwirkung auf der Ebene Gymnasium sicher. Sie kann Vorschläge und Anträge in die Konferenz der Lehrpersonen einbringen. In der Elternkonferenz

  • pflegen die Elternvertretungen den Austausch zwischen Elternhaus und Schule,
  • fördern sie das gegenseitige Rollenverständnis von Eltern und Lehrpersonen,
  • vergrössern sie die Akzeptanz von Schulregeln,
  • vertreten sie Anliegen von Eltern ihrer Klasse,
  • lassen sie sich aus erster Hand informieren,
  • machen sie Anregungen und nehmen Stellung. 

 

Sitzungstermine

  • 11. Januar 2023, Elternkonferenz II
  • 5. April 2023, Elternkonferenz III
  • 21. Juni 2023, Elternkonferenz IV

Die Sitzungen finden jeweils am Mittwoch von 19.30 - 21.30 Uhr statt.

 

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