Elternmitwirkung
Die Eltern sind «angemessen in das Schulgeschehen einzubeziehen», besagt das Mittelschulgesetz, Art. 47.2.
Wir tun es – unter anderem mit der Elternkonferenz.
In jeder Klasse werden zwei Elternvertretungen gewählt. Diese stärken die Elternmitwirkung auf Klassenebene. Sie
- nehmen Wünsche, Sorgen und Anliegen der Eltern entgegen,
- leiten die Anliegen von Eltern an die Klassenlehrperson weiter,
- vertreten die Anliegen der Eltern in der Elternkonferenz auf Ebene Gymnasium.
Sitzungstermine
- 30. Oktober 2024, Elternkonferenz I
- 29. Januar 2025, Elternkonferenz II
- 2. April 2025, Elternkonferenz III
- 18. Juni 2025, Elternkonferenz IV
Die Sitzungen finden jeweils am Mittwoch von 18.30-20.30 Uhr statt.
Zusammensetzung
Die Elternvertretungen aller Klassen bilden die Elternkonferenz. Einsitz in die Elternkonferenz nehmen mit beratender Stimme das Rektorat (Rektorin und stellvertretender Rektor) und zwei Lehrpersonen. Die Elternkonferenz wird einmal pro Quartal einberufen und stellt die Elternmitwirkung auf der Ebene Gymnasium sicher. Sie kann Vorschläge und Anträge in die Konferenz der Lehrpersonen einbringen.