Elternvertretungen

In der Klasse

In jeder Klasse werden zwei Elternvertretungen gewählt. Diese stärken die Elternmitwirkung auf Klassenebene. Sie

Im Gymnasium 

Die Elternvertretungen aller Klassen bilden die Elternkonferenz. Einsitz in die Elternkonferenz nehmen mit beratender Stimme der Rektor und/oder dessen Stellvertreter sowie eine Vertreterin und/oder ein Vertreter der Lehrerschaft. Die Elternkonferenz wird einmal pro Quartal abends einberufen. Die Elternkonferenz stellt die Elternmitwirkung auf der Ebene Gymnasium sicher. Sie kann Vorschläge und Anträge in die Konferenz der Lehrpersonen einbringen. In der Elternkonferenz

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