Elternvertretungen
In der Klasse
In jeder Klasse werden zwei Elternvertretungen gewählt. Diese stärken die Elternmitwirkung auf Klassenebene. Sie
- nehmen Wünsche, Sorgen und Anliegen der Eltern entgegen,
- leiten die Anliegen von Eltern an die Klassenlehrperson weiter,
- vertreten die Anliegen der Eltern in der Elternkonferenz auf Ebene Gymnasium.
Im Gymnasium
Die Elternvertretungen aller Klassen bilden die Elternkonferenz. Einsitz in die Elternkonferenz nehmen mit beratender Stimme der Rektor und/oder dessen Stellvertreter sowie eine Vertreterin und/oder ein Vertreter der Lehrerschaft. Die Elternkonferenz wird einmal pro Quartal abends einberufen. Die Elternkonferenz stellt die Elternmitwirkung auf der Ebene Gymnasium sicher. Sie kann Vorschläge und Anträge in die Konferenz der Lehrpersonen einbringen. In der Elternkonferenz
- pflegen die Elternvertretungen das Kontaktfeld zwischen Elternhaus und Schule,
- fördern sie das gegenseitige Rollenverständnis von Eltern und Lehrpersonen,
- vergrössern sie die Akzeptanz von Schulregeln,
- vertreten sie Anliegen von Eltern ihrer Klasse,
- lassen sie sich aus erster Hand informieren,
- machen sie Anregungen und nehmen Stellung.
